Die Kosten für Verhaltenstherapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Psychotherapie ist eine genehmigungspflichtige Leistung, d.h. die Krankenkasse muss einer Behandlung zustimmen. Drei Sprechstunden und maximal vier probatorische Sitzungen (Kennlernsitzungen) sind genehmigungsfrei und innerhalb dieses Zeitraumes wird eine anschließende Therapie bei der Krankenkasse beantragt. Es können je nach Indikation eine Kurzzeittherapie (12-24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden.