Die Therapiekosten werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte klären Sie vor Aufnahme der Psychotherapie mit Ihrer Krankenkasse, ob und welchem Umfang die Kosten für eine ambulante Psychotherapie übernommen werden. Dies ist abhängig von Ihren vereinbarten Versicherungsleistungen.
Die Abrechnung einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, verordnet vom Bundesministerium für Gesundheit aufgrund § 9 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998, BGBI. I S. 1311). Informationen zur Gebührenordnung finden Sie links.