Für Selbstzahler entfällt die Antragstellung. Die Therapie kann ohne Wartezeit, die eine Antragstellung mit sich bringt, begonnen werden. Die Kosten für private Psychotherapie werden ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
Die Abrechnung einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, verordnet vom Bundesministerium für Gesundheit aufgrund § 9 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998, BGBI. I S. 1311). Informationen zur Gebührenordnung finden Sie links.